AGB Geschäftskunden

Geltungsbereich: Gastronomie, Fachhandel/Wiederverkäufer, Grosshandel/Importeure sowie sonstige gewerbliche Kunden
Stand: 1. September 2026

Bestellen Sie als Privatperson zu privaten Zwecken? Dann gelten die AGB für Privatkunden (B2C).

Inhalt

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB B2B») regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Vintra SA (Weinimporte), Seefeldstrasse 299, 8008 Zürich, Schweiz, UID CHE-101.360.602 (nachfolgend «Vintra» oder «Verkäuferin»), am Markt auftretend unter der Bezeichnung «Vinothek Brancaia», und ihren gewerblichen Kunden aus den Bereichen Gastronomie, Fachhandel, Wiederverkauf und Grosshandel (nachfolgend «Kunde» oder «Käufer»).

Für Bestellungen von Privatpersonen zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken gelten ausschliesslich die AGB B2C von Vintra. Massgeblich für die Anwendung dieser AGB B2B ist die im Bestellprozess gewählte Kundenkategorie, die Angabe einer Firmenadresse/UID-Nummer oder die Bestellung über einen Aussendienstmitarbeiter (AD) von Vintra. Vintra behält sich vor, Bestellungen bei begründetem Zweifel an der korrekten Zuordnung nachträglich zu prüfen und gegebenenfalls die zutreffenden AGB anzuwenden.

1. Geltungsbereich und Kundenkategorien

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Vintra und gewerblichen Kunden, insbesondere folgenden Kategorien:

  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Hotellerie, Catering-Betriebe;
  • Fachhandel / Wiederverkäufer: Weinhandlungen, Vinotheken, Detailhändler, die Vintra-Produkte an Dritte weiterverkaufen;
  • Grosshandel / Importeure: Abnehmer mit regelmässigem Bezug grösserer Volumen, ggf. im Rahmen separater Rahmen- oder Distributionsverträge;
  • sonstige gewerbliche Abnehmer (z. B. Firmen für Geschenke/Events), sofern nicht zu rein privaten Zwecken bestellend.

1.2 Mit der Erteilung einer Bestellung, dem Ankreuzen der Kundenkategorie «gewerblich» im Bestellprozess oder der Unterzeichnung eines Rahmenvertrags erkennt der Kunde diese AGB als integrierenden Bestandteil des Vertrags an.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Vintra ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Vintra diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Rahmenverträge, Distributions- oder Exklusivitätsvereinbarungen gehen im Konfliktfall den vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote, Preislisten und Kataloge von Vintra sind freibleibend und stellen keine bindenden Offerten dar, sofern nicht ausdrücklich als «verbindlich» bezeichnet.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (inkl. E-Mail), telefonischen oder über den B2B-Onlineshop erfassten Bestellbestätigung von Vintra zustande, spätestens jedoch mit Auslieferung der Ware.

2.3 Bestellungen über einen Aussendienstmitarbeiter (AD) sowie über den B2B-Bereich des Onlineshops gelten als Bestellungen des Kunden im Sinne dieser AGB B2B.

2.4 Mengen-, Jahrgangs- und Verfügbarkeitsangaben erfolgen nach bestem Wissen; bei limitierten Posten, Raritäten und Subskriptionsweinen erfolgt die Zuteilung nach Verfügbarkeit ohne Anspruch auf eine bestimmte Menge.

3. Preise und Konditionen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen, dem Kunden mitgeteilten Netto-Preise (exkl. MWST, zzgl. Fracht- und Verpackungskosten), sofern nicht anders individuell vereinbart.

3.3 Konditionen (Zahlungsziele, Mindestbestellmengen) werden dem Kunden individuell schriftlich mitgeteilt (Preisliste/Konditionenblatt) und sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

3.4 Vintra behält sich Preisanpassungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen vor; bereits bestätigte Bestellungen bleiben davon unberührt.

3.5 Konditionen für Grosshandel/Importeure richten sich primär nach dem jeweiligen Rahmenvertrag; die vorstehende Tabelle und die Rabattstaffel gelten subsidiär.

3.6 Die Rabattstaffel gemäss Ziff. 3.2 ist nicht kumulierbar mit einem allfälligen fixen Rabatt auf der Preisliste oder mit anderen Rabatten, Aktionen oder Vergünstigungen; es gilt jeweils der für den Kunden günstigere der jeweiligen Ansätze, nicht deren Addition.

3.7 Die Rabattstaffel gemäss Ziff. 3.2 findet keine Anwendung auf bereits zu Nettopreisen angebotene Artikel (z. B. Nettopreisartikel, Aktionsartikel, Restposten) sowie auf bereits individuell rabattierte Artikel. Für solche Artikel gilt der jeweils ausgewiesene Netto- bzw. Aktionspreis ohne zusätzlichen Abzug.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist Vintra berechtigt, ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% p. a. sowie die effektiven Betreibungs- und Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

4.4 Vintra kann für Neukunden sowie bei Überschreitung des vereinbarten Kreditlimits Vorauskasse, Anzahlungen oder Sicherheiten verlangen und Lieferungen bis zu deren Erhalt zurückbehalten.

4.5 Dem Kunden stehen Verrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit die Gegenforderung von Vintra anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

5. Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Lieferungen erfolgen ab Lager Vintra (EXW gemäss Incoterms® 2020), sofern nicht schriftlich eine andere Lieferklausel (z. B. DAP) vereinbart wurde. Gefahr und Zufall gehen mit Übergabe der Ware an den Transporteur bzw. ab Werk auf den Kunden über.

5.2 Angegebene Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als «fix» bestätigt, unverbindliche Richtwerte. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Produzenten oder Transportstörungen begründen keine Schadenersatzansprüche des Kunden.

5.3 Für Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts gemäss Ziff. 3 kann Vintra einen Kleinmengenzuschlag erheben oder die Lieferung mit der nächsten Sammellieferung koppeln.

5.4 Teillieferungen sind zulässig, sofern für den Kunden zumutbar.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Vintra behält sich das Eigentum an sämtlicher gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt, Kontokorrentvorbehalt). Vintra ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf eigene Kosten im Register am Sitz des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde wirkt daran mit.

6.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Vintra bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem solchen Weiterverkauf in der Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Vintra ab; Vintra nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer über die Abtretung zu informieren und Vintra die zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

6.3 Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für Vintra als Herstellerin im Sinne von Art. 726 f. ZGB, ohne dass dem Kunden daraus Eigentum an der Gesamtsache zusteht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.4 Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Anzeichen einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist Vintra berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt, sofern Vintra dies nicht ausdrücklich erklärt.

7. Prüf- und Rügepflicht (Mängelrüge)

7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innert 5 Arbeitstagen, auf Menge, Übereinstimmung und offene Mängel (inkl. Transportschäden) zu prüfen (kaufmännische Prüf- und Rügepflicht gemäss Art. 201 OR).

7.2 Offene Mängel und Falschlieferungen sind Vintra innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel innert 5 Arbeitstagen nach deren Entdeckung, schriftlich (E-Mail genügt) unter Angabe von Bestellnummer, Charge/Jahrgang und Beschreibung des Mangels zu rügen.

7.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt; Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7.4 Bei berechtigter, rechtzeitiger Rüge hat Vintra nach ihrer Wahl das Recht auf Nachlieferung mangelfreier Ware oder Gutschrift des betroffenen Warenwerts. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziff. 9.

8. Korkfehler-/Zapfenregelung (B2B)

8.1 Bei nachweislichem Korkfehler (TCA-bedingter «Korkschmecker») ersetzt Vintra die betroffene(n) Flasche(n) durch gleichwertige Ware oder gewährt nach Wahl von Vintra eine Gutschrift, sofern die Reklamation den Vorgaben von Ziff. 7 sowie den nachfolgenden Bestimmungen entspricht. Diese Korkfehlerregelung gilt, analog zu den AGB B2C, nur für Flaschen mit einem Verkaufspreis (VP) von bis zu CHF 150.– pro Flasche. Für Flaschen mit einem Verkaufspreis über CHF 150.– besteht kein Anspruch auf Ersatz, Gutschrift oder sonstige Kompensation aus dieser Ziff. 8; für solche Flaschen gilt Ziff. 8.3 (Ausschluss).

8.2 Voraussetzungen für die Anerkennung einer Korkfehler-Reklamation:

  • Meldung innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung, spätestens jedoch innert 6 Monaten ab Lieferdatum;
  • Rückgabe bzw. Aufbewahrung von Flasche, Korken und Etikett zur Prüfung durch Vintra;
  • bei grösseren Chargen/Palettenlieferungen: Angabe der betroffenen Menge sowie, sofern möglich, der Losnummer; Vintra kann eine Stichprobenprüfung verlangen, bevor eine Gutschrift für die gesamte Charge erfolgt;
  • die Reklamationsquote je Lieferung darf im ordentlichen Geschäftsverlauf 3% der gelieferten Flaschen nicht überschreiten; höhere Quoten werden im Einzelfall geprüft.

8.3 Ausgeschlossen von der Korkfehler-/Zapfenregelung sind: Flaschen mit einem Verkaufspreis über CHF 150.– (vgl. Ziff. 8.1), Raritäten, Sonderabfüllungen, Subskriptionsweine sowie als Sonderposten/Restposten gekennzeichnete Ware. Für diese Kategorien erfolgt weder Ersatz noch Gutschrift noch sonstige Kompensation; der Verkauf erfolgt «wie besehen» unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für kork- und lagerungsbedingte Abweichungen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Keine Anerkennung erfolgt bei Mängeln, die auf unsachgemässe Lagerung, Transport durch den Kunden selbst oder Dritte nach Gefahrübergang, oder auf normale, weinbautypische Abweichungen (Depot, Farbnuancen, Flaschenvariation) zurückzuführen sind.

8.5 Bereits ausgeschenkte oder weiterverkaufte Flaschen können nur im Rahmen einer angemessenen, vom Kunden zur Prüfung zurückbehaltenen Probeflasche pro reklamierter Charge geltend gemacht werden.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden – insbesondere auf Wandelung oder Minderung – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; es gelten ausschliesslich die Rechte gemäss Ziff. 7 und 8.

9.2 Die Haftung von Vintra für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung von Vintra aus einem einzelnen Schadensfall ist in jedem Fall auf den Netto-Rechnungswert der betroffenen Lieferung beschränkt, ausser bei nachgewiesener Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Vintra.

9.4 Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung nach Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) sowie für Schäden aus Verletzung von Leib und Leben.

10. Rückgabe / Retouren / Konsignation

10.1 Ein allgemeines Rückgaberecht für einwandfreie, mängelfreie Ware besteht im B2B-Verhältnis nicht. Retouren werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vintra sowie gegebenenfalls gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr entgegengenommen.

10.2 Vintra kann mit einzelnen Kunden (insbesondere Gastronomie und Fachhandel) Konsignationslager vereinbaren. In diesem Fall bleibt die gelieferte Ware bis zum Verkauf bzw. Verbrauch durch den Kunden im Eigentum von Vintra; der Kunde führt eine Bestandesliste und verrechnet periodisch, mindestens jedoch monatlich, die tatsächlich bezogene bzw. verkaufte Menge. Für Konsignationsware gelten Ziff. 6 (Eigentumsvorbehalt), Ziff. 7 (Rügepflicht) und Ziff. 8 (Korkfehlerregelung) sinngemäss.

10.3 Details zu Konsignationslagern (Umfang, Bestandesführung, Abrechnungsintervall, Rückgabe nicht verkaufter Ware) werden im Einzelfall schriftlich zwischen Vintra und dem Kunden vereinbart.

11. Exklusivität und Gebietsschutz

11.1 Vintra gewährt ihren Kunden keine Gebiets-, Kunden- oder Sortimentsexklusivität. Vintra ist frei, dieselben oder gleichartige Produkte gleichzeitig an beliebige weitere Kunden im gleichen Gebiet oder Segment zu verkaufen.

11.2 Diese Regelung gilt auch für Grosshändler und Importeure, sofern nicht in einem einzelnen, von der Geschäftsleitung von Vintra unterzeichneten Rahmenvertrag ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Konditionen, Preislisten, Rabatte und sonstige geschäftliche Informationen, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

12.2 Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG); Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Vintra.

13. Vertragsdauer und Kündigung von Rahmenverträgen

13.1 Einzelbestellungen enden mit vollständiger Erfüllung. Rahmenverträge (z. B. mit Grosshändlern/Importeuren) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden, sofern der Rahmenvertrag nichts Abweichendes vorsieht.

13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Konkurs, Nachlassstundung oder wesentlicher Vertragsverletzung, bleibt vorbehalten.

14. Änderungen der AGB

14.1 Vintra kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im Konditionenblatt publizierte Fassung.

14.2 Bei wesentlichen Änderungen informiert Vintra Kunden mit laufenden Rahmenverträgen mit angemessenem Vorlauf.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Diese AGB sowie sämtliche Verträge zwischen Vintra und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG.

15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist Zürich, Schweiz. Vintra ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, gültige Regelung zu ersetzen.

16.2 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

16.3 Diese AGB B2B gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung ab 1. September 2026.